Neuigkeiten von Norbert Brüggemann Immobilien

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02.11.2016

Bei Auszug keine Wohnungsgeberbestätigung mehr nötig

Zum 1. November 2016 ist eine Änderung des Meldegesetzes in Kraft getreten, die Vermieter von der Pflicht befreit, ihren Mietern den Auszug in einer Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung zu bestätigen.